Mit Beistellen des Brennstoffes.
Betreiben von stationären Heizgeräten, einschließlich Bedienen, Warten und Umlegen der Luftleitungen zu den vom Auftraggeber bezeichneten oder erforderlichen Stellen, ohne Unterschied, ob während oder außerhalb der normalen Arbeitszeit. Die Bedienung außerhalb der normalen Arbeitszeit wird mit einer Aufzahlung geregelt. Abgerechnet in Verrechnungseinheiten (VE = Gigajoule) gemäß den gelieferten Wärmemengen entsprechend dem nachweislichen Verbrauch (Brennstoffmenge x Heizwert x Wirkungsgrad, gemäß Vertragsbestimmungen).