Mit Beistellen des Brennstoffes.
Betreiben von transportablen Heizgeräten, einschließlich Bedienen, Warten und Umsetzen an die vom Auftraggeber bezeichneten oder erforderlichen Stellen, ohne Unterschied, ob während oder außerhalb der normalen Arbeitszeit. Die Bedienung außerhalb der normalen Arbeitszeit wird mit einer Aufzahlung geregelt. Abgerechnet in Verrechnungseinheiten (VE = Gigajoule) gemäß den gelieferten Wärmemengen entsprechend dem nachweislichen Verbrauch (Brennstoffmenge x Heizwert x Wirkungsgrad, gemäß Vertragsbestimmungen).