Auf die Positionen Beton- und Stahlbetonfundamente aller Art, für das Herstellen bei einer Außenlufttemperatur von unter 0 bis -10 Grad Celsius.
Aufzahlung (Az) auf die entsprechenden Positionen für den Betrieb der zusätzlichen Winterbaueinrichtungen. Die Leistung beinhaltet das Wärmen des Wassers, falls erforderlich von Baustoffen und Zuschlägen sowie das Enteisen und Vorwärmen von Anschlussflächen, Schalungen und Bewehrungen einschließlich aller Heizkosten. Die Einbringtemperatur des Betons muss den Werten der ÖNORM B 4200, Teil 10, entsprechen. Einzukalkulieren sind auch alle Vorkehrungen zum Schutz der Bauteile gegen Abkühlung, wie Abdecken, Umhüllen und, falls erforderlich, das Warmhalten durch Heizen, einschließlich aller Heizkosten und die Mehrkosten für das etwaige Verwenden eines höherwertigen Zements. Maßgeblich ist die Außentemperatur morgens bei Arbeitsbeginn.