Vorhalten der Winterbaueinrichtungen. Die Baustelleneinrichtung ist so bemessen, dass die Arbeiten bis zu einer Außentemperatur von -10 Grad Celsius durchgeführt werden können.
Zusätzliche Baustelleneinrichtung während des Winterbetriebes. An- und Abtransport, Auf- und Abbauen aller zusätzlichen Betriebseinrichtungen und Geräte, insbesondere für den Schutz von Mischanlagen und Baustoffen, durch Herstellen von Flugdächern und Verschalungen, die Einrichtungen zum Erwärmen der Baustoffe und des Wassers, ferner alle für die Einrichtung als Winterbaustelle zusätzlich erforderlichen Maßnahmen einschließlich des erforderlichen Materials. Der Beginn und das Ende des Winterbetriebes wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.