Einschließlich etwaiger Gerüstung bei einer Arbeitshöhe über 3,2 bis 5,0 m. Verrechnet wird die Wandfläche in der ganzen Höhe.
Freigelegte Flächen der Schlitzwand von Resten anhaftender thixotroper Stützflüssigkeit und Erdreich säubern, Säuberungsart nach Wahl des Auftragnehmers, einschließlich Entsorgen der anfallenden Baurestmassen.