Einschließlich etwaiger Gerüstung bei einer Arbeitshöhe über 3,2 bis 5,0 m. Verrechnet wird die Wandfläche in der ganzen Höhe.
Freigelegte Flächen der Bohrpfahlwand von Erdreich säubern, Säuberungsart nach Wahl des Auftragnehmers, einschließlich Entsorgen der anfallenden Baurestmassen. Abgerechnet wird die projizierte, gesäuberte Ansichtsfläche, gemessen ab Aufstandsfläche des Gerüstes.