Einschließlich etwaiger Gerüstung bis 3,2 m Arbeitshöhe.
Freigelegte Flächen der Bohrpfahlwand von Erdreich säubern, Säuberungsart nach Wahl des Auftragnehmers, einschließlich Entsorgen der anfallenden Baurestmassen. Abgerechnet wird die projizierte, gesäuberte Ansichtsfläche, gemessen ab Aufstandsfläche des Gerüstes.