Für die Tiefenstufe von 15,0 bis 20,0 m.
Bohrarbeiten für Ortbetonpfähle, lotrecht. In den Einheitspreis der Bohrarbeiten ist einkalkuliert: Das Herstellen und Entfernen der Bohrschablonen zum Einhalten der plangemäßen Lage der einzelnen Bohrungen, das Entfernen der obersten verunreinigten und nicht genügend verfestigten Betonschicht, das Herstellen der projektgemäßen Pfahlköpfe und das Freilegen der Bewehrung. Die Bohrung ist plangemäß anzusetzen und lotrecht bis zum Erreichen der für die Tragfähigkeit maßgebenden Bodenschichten so abzuteufen, dass das Bohrrohr dem Aushub entsprechend vorauseilt, beziehungsweise die Stützung der Bohrlochwände und Bohrlochsohle sicher gewährleistet wird. Gemessen wird in der Pfahlachse ab projektgemäßer Ansatzebene bis zur Bohrsohle. Eine etwaige projektgemäße Leerbohrung, einschließlich des ordnungsgemäßen Sicherns der Leerstrecken, wird mit dieser Position abgegolten. Nenndurchmesser des Pfahles cm.