Für die Erschwernisse beim projektgemäßen Rammen mit einer Neigung bis 1:8 zur Lotrechten. Abgerechnet die Summe der Längen gemessen in der Pfahlachse.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Rammen von Ortbetonpfählen, ohne Unterschied des Nenndurchmessers und der Tiefe.