Nenndurchmesser 50 cm, für die Tiefenstufe über 10,0 bis 15,0 m.
Rammen von Ortbetonpfählen (ohne Beton). In den Einheitspreisen der Rammarbeiten ist einkalkuliert: Das plangemäße Ansetzen der Rammrohre und das Rammen bis zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeit beziehungsweise auf die vom Gutachter angegebene Tiefe und das Führen eines Rammprotokolls. Abgerechnet die Summe der Längen, gemessen in der Pfahlachse ab projektgemäßem Pfahlansatzpunkt bis zur Rammtiefe gemäß Protokoll, einschließlich einer etwaigen projektgemäßen Leerrammung, wobei die Leerstrecken ordnungsgemäß zu sichern sind. Der Ablauf der Rammarbeiten ist so zu wählen, dass ein negativer Einfluss auf bereits hergestellte Pfähle ausgeschlossen wird.