Für das Herstellen von Schlitzwänden.
Stillliegezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, von Geräten und Maschinen ohne Bedienungsmannschaft, bei einer ununterbrochenen Stillliegezeitdauer über zwei Arbeitstagen. Der Auftragnehmer wird mindestens eine Woche vor Eintreten der Stillliegezeit darüber in Kenntnis gesetzt. Abgerechnet in Arbeitstagen (Montag bis Freitag).