Für das Rammen von Fertigteilpfählen.
Stillliegezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, von Geräten und Maschinen einschließlich Bedienungsmannschaft, bei einer ununterbrochenen Stillliegezeitdauer bis zu zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Abgerechnet in Arbeitsstunden, bei ganzen Tagen der durchschnittliche Arbeitsstundeneinsatz je Tag in der letzten Lohnwoche, höchstens aber 10 Arbeitsstunden.