Herstellen und instandhalten.
Arbeitsplanum für das Durchführen der ausgeschriebenen Leistungen für Spezialgründungen entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan des Auftragnehmers. Der Baustelleneinrichtungsplan wird 14 Tage nach Auftragserteilung dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer übergeben.