Deckenhöhe über 3,2 bis 5,0 m.
Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen, Pölzung wieder entfernen. Betrifft auch angeordnete Unterstellungen im darunterliegendem Geschoß. Abgerechnet die Länge der gepölzten Auflager. Ausgenommen Stemm- und Nachputzarbeiten.