Deckenhöhe bis 3,2 m.
Decken für die gesamte Dauer der Arbeiten pölzen, Pölzung wieder entfernen. Betrifft auch angeordnete Unterstellungen im darunterliegendem Geschoß. Abgerechnet die Länge der gepölzten Auflager. Ausgenommen Stemm- und Nachputzarbeiten.