Mit neuen Fallschutzplatten mit Kunststoffgranulatoberfläche (gemäß ÖNORM), zugelassen für Gerätehöhen bis 2,1 m, verlegt nach den Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers.
Kommentar: Auf
Fallschutzplatten auf vorbereitetem Untergrund aus bituminös gebundenen Flächen oder aus Beton verlegen.