Fundamenteinzelgröße bis 0,25 m3.
Vom Auftraggeber beigestellte Säulen, Durchmesser bis 10 cm, Höhe über Niveau bis 2,5 m, für Verkehrszeichen, Wegweiser und dergleichen versetzen, einschließlich Fundamentaushub, Abtransport des Erdmaterials und Fundamentbeton.