Für das Ausbilden einer Rinne mit vorgeschriebenem Gefälle, über 20 bis 30 cm breit und bis 8 cm tief.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Unterlagsbeton, Pflasterdrainbeton oder Betondecke, ohne Unterschied der Art und der Anzahl der Schichten. Abgerechnet wird die einfache Länge der fertigen Rinne.