Nach Fertigstellung der nachträglichen waagrechten Abdichtungen, auf Anordnung des Auftraggebers zur Kontrolle oder Abnahme der Leistung. Die Restfeuchte darf betragen. Die Abgeltung der Mauerwerksfeuchtigkeitsmessungen erfolgt nach dem Erreichen der angegebenen Werte.
Mauerwerksfeuchtigkeitsmessungen mittels Kernbohrung, hergestellt von einer akkreditierten Prüf- oder Überwachungsstelle. Die Befunde werden an den Auftraggeber mit einer Zeichnung gesandt, aus der ersichtlich ist, wo die Proben entnommen wurden, einschließlich der Ausbesserungen der durch die Probeentnahmen entstandenen Beschädigungen. Abgerechnet die Anzahl der Bohrlöcher.