Putz abschlagen, bei Höhen bis 5,0 m.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Instandsetzen von Wandputz aller Art für die Erschwernisse bei Leistungen an Wänden mit einer Höhe über 3,2 m, einschließlich der Gerüstmehrkosten. Abgerechnet die waagrechte Länge der über 3,2 m liegenden, instandgesetzten Wandfläche mal der Wandhöhe, wobei Einzellängen unter 2,0 m mit 2,0 m verrechnet werden. Die Summe dieser Teillängen darf dabei die Gesamtlänge der Wand nicht überschreiten.