Bei Höhen über 3,2 bis 5,0 m ohne Unterschied der Prozentsätze.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Instandsetzen von Wandputz aller Art für die Erschwernisse bei Leistungen an Wänden mit einer Höhe über 3,2 m, einschließlich etwaiger Gerüstmehrkosten, unabhängig davon, in welcher Höhe Instandsetzungen erfolgen.