Auf Wänden aus Mantelbeton aller Art, oder beplankt mit Holzwolleleichtbauplatten, Mindestputzdicke 15 mm, einschließlich einlegen einer Putzarmierung aus Textilglasgitter, Maschenweite mindestens 7 x 7 mm, Oberfläche verrieben.
Innenputz, ausgenommen Zementputz, auf Wänden.