In Mantelbeton aller Art, Kernbohrung nass, Bohrdurchmesser über 152 bis 202 mm. (Wasserentsorgung durch Absaugen in eigener Position H.)
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.