In Mantelbeton aller Art, Kernbohrung trocken oder nass nach Wahl des Auftragnehmers, einschließlich etwaiger Wasserabsaugung am Bohrloch. Bohrdurchmesser über 24 bis 52 mm.
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.