In Beton oder Stahlbeton, Kernbohrung nass, Bohrdurchmesser über 400 bis 500 mm. (Wasserentsorgung durch Absaugen in eigener Position H.)
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.