In Beton oder Stahlbeton, Kernbohrung nass, einschließlich Wasserabsaugung am Bohrloch. Bohrdurchmesser über 102 bis 152 mm.
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.