In Beton oder Stahlbeton, Kernbohrung nass, einschließlich Wasserabsaugung am Bohrloch. Bohrdurchmesser über 52 bis 102 mm.
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.