In Beton oder Stahlbeton, trocken oder nass nach Wahl des Auftragnehmers, einschließlich etwaiger Wasserabsaugung am Bohrloch. Bohrdurchmesser von 10 bis 24 mm.
Bohrlöcher in Wände oder Decken aus Beton, Stahlbeton oder Mantelbeton, einschließlich Armierungstreffer bis Durchmesser 16 mm, ohne Unterschied des Durchbohrungswinkels. Abgerechnet die Summe der Bohrlängen.