Bis zu einem Bohrlochdurchmesser von 152 mm mit Wasserabsaugen am Bohrloch. In Wänden aus Beton- oder Stahlbeton aller Art.
Ansetzen und Einrichten des Bohrgerätes für eine Kernbohrung. Abgerechnet je Bohrloch ohne Unterschied der Bohrlänge bis 60 cm.