Von Wänden aus Stahlbeton ohne Unterschied der Festigkeit, über 30 bis 60 cm dick.
Sägen von Wänden, einschließlich Durchsägen etwaiger Bewehrung bis zu einem Einzeldurchmesser von 16 mm, ohne Unterschied des Schnittwinkels. Abgerechnet Schnittlänge mal Tiefe.