Von Wänden aus unbewehrtem Beton ohne Unterschied der Festigkeit, über 60 bis 80 cm dick.
Sägen von Wänden, einschließlich Durchsägen etwaiger Bewehrung bis zu einem Einzeldurchmesser von 16 mm, ohne Unterschied des Schnittwinkels. Abgerechnet Schnittlänge mal Tiefe.