Durchbrüche herstellen, Arbeitshöhe über 3,2 bis 5,0 m.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Schlitze und Durchbrüche, ohne Unterschied des Untergrundes, der Art und der Größe, für Leistungen in einer Arbeitshöhe über 3,2 m. Abgerechnet nur die über 3,2 m Höhe erstellten Leistungen.