In einer Arbeitshöhe über 3,2 bis 5,0 m, in Wänden aller Art ausgenommen aus Beton.
Kommentar: Das
Winkelrahmen mit Pratzen, vom Auftraggeber beigestellt, versetzen, ohne Unterschied der Einzelgrößen und der Profile, gemessen in abgewickelter Länge des Rahmens, einschließlich etwaigem Einstemmen der Pratzen.