In einer Arbeitshöhe bis 3,2 m, in Wänden aller Art ausgenommen aus Beton.
Winkelrahmen mit Pratzen, vom Auftraggeber beigestellt, versetzen, ohne Unterschied der Einzelgrößen und der Profile, gemessen in abgewickelter Länge des Rahmens, einschließlich etwaigem Einstemmen der Pratzen.