Über 3,2 bis 5,0 m, aus Zwischenwandziegeln oder -steinen aller Art, ausgenommen Gipsbauplatten und NF-Ziegel, 15 bis 20 cm dick.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Zwischenwände oder Trennwände für Wandhöhen über 3,2 m.