Mit einer lichten Weite über 0,5 bis 1,0 m2.
Schalen von Durchbrüchen in Decken oder Plattenkonstruktionen bis 1,0 m2 Ansichtsfläche, ohne Unterschied der Breite beziehungsweise Tiefe, soweit Art und Anzahl aus den Ausschreibungsunterlagen nicht bekannt sind. Abgerechnet wird die abgewickelte Fläche.