Für eine Faserbetonklasse FaB BB2 (C25/30) zur Erhöhung der Brandbeständigkeit.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Beton für Wände, Stützen, Balken, Brüstungen und Gesimse (Wand b.Gesimse), für die Erhöhung der Brandbeständigkeit gemäß ÖVBB Richtlinie Faserbeton.