Mit einer lichten Weite über 0,1 bis 0,5 m2.
Herstellen von Schalungen für Durchbrüche in Fundamenten-, Sohlen- oder Bodenkonstruktionen über 0,1 m2 lichter Weite, ohne Unterschied der Breite beziehungsweise Tiefe. Abgerechnet wird die abgewickelte Fläche.