Über 2,0 m2, begehbar, abgerechnet die Graben-Aushubbreite mal der Länge der Abdeckung.
Provisorische Abdeckung von Gräben aller Art herstellen, instandhalten und abtragen. Einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse, Anrampungen, Wehren, Verkehrs- und Warntafeln sowie Beleuchtung gemäß den Vorschriften.