Brücke für Fußgänger, Abdeckfläche bis 2,0 m2.
Provisorische Abdeckung von Gräben aller Art herstellen, instandhalten und abtragen. Einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse, Anrampungen, Wehren, Verkehrs- und Warntafeln sowie Beleuchtung gemäß den Vorschriften.