Leitung beziehungsweise Leitungstrasse über 0,5 m bis 1,0 m breit.
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Baugrubenaushub und Aushub von Gräben aller Art für Erschwernisse bei Leitungsquerungen, ohne Unterschied der Breite des Fundamentes beziehungsweise des Grabens, ohne Unterschied der Höhenlage. Einschließlich Sichern und Schützen der Leitungen.