In geschlossenen Räumen im Erdgeschoß. Für die Schichte über 1,25 bis 3,0 m tief.
Aushub für Unterfangungen, abschnittsweise, unterhalb bestehender Fundamente. Abgerechnet wird die Kubatur des neuen Unterfangungsfundamentes. Gemessen ab Unterkante des bestehenden Fundamentes.