Aufschütten, Überschütten von Bauwerken bis zu einer Förderhöhe von 2,0 m mit im Baustellenbereich gelagertem Aushubmaterial, einschließlich laden, transportieren und abladen. Bis zu einer Entfernung von 500,0 m.
Aufschütten, Anschütten für Grünflächen ohne Verdichten.