Material mit Körnung ab 32 mm (Dränmaterial).
Kommentar: Die
Liefern und Einbringen von Hinterfüllungsmaterial (Recyclingmaterial oder Naturmaterial nach Wahl des Auftragnehmers) für Baukörper und Gräben außerhalb von Gebäuden. Abgerechnet wird der festgelegte Arbeitsraum oder die Grabenbreite.