Mit im Baustellenbereich gelagertem Aushubmaterial, einschließlich laden, fördern zur Verwendungsstelle und abladen. Bis zu einer Entfernung von 1000,0 m aber nicht unter 500,0 m.
Kommentar: Bei
Hinterfüllen von Baukörpern und Gräben außerhalb von Gebäuden mit Aushubmaterial, in Lagen einbringen und verdichten. Abgerechnet wird der festgelegte Arbeitsraum oder die Grabenbreite.