Mit im Baustellenbereich gelagertem Aushubmaterial, einschließlich laden, fördern zur Verwendungsstelle und abladen. Bis zu einer Entfernung von 500,0 m.
Hinterfüllen von Baukörpern und Gräben außerhalb von Gebäuden mit Aushubmaterial, in Lagen einbringen und verdichten. Abgerechnet wird der festgelegte Arbeitsraum oder die Grabenbreite.