Bestehend aus Stehern, mindestens 8 x 8 cm, im Abstand von höchstens 2,0 m in den Boden geschlagen, überspannt mit einem Drahtgeflecht mit einer Maschenweite bis 5 x 5 cm. Einschließlich Abstützungen in den Ecken.
Kommentar: Der
Errichten eines Schutzzaunes zum Sichern der Bäume und der Wurzelstöcke beziehungsweise von Pflanzenbeständen. Zaunhöhe 1,8 m, einschließlich Entfernen nach Aufforderung durch den Auftraggeber.