Bestehend aus Stehern, mindestens 8 x 8 cm, im Abstand von höchstens 2,0 m in den Boden geschlagen, und einer Sparschalung.
Errichten eines Schutzzaunes zum Sichern der Bäume und der Wurzelstöcke beziehungsweise von Pflanzenbeständen. Zaunhöhe 1,8 m, einschließlich Entfernen nach Aufforderung durch den Auftraggeber.