Abgerechnet wird die gerodete Fläche. Erschwernis:
Roden von Hecken, Sträuchern, Stauden und Gehölz bis zu einem Stammumfang von 30 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, in geschlossenen Anpflanzungen nach Angabe des Auftraggebers, einschließlich Entfernen der Wurzelstöcke und Entsorgen.