Die Gesamtbeurteilung erfolgt nach Beginn der Aushub- oder Abraumtätigkeit. Abgerechnet wird die Anzahl der Bodenproben.
Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber veranlasst der Auftragnehmer eine Gesamtbeurteilung des Aushubmaterials gemäß Deponieverordnung einschließlich der Zuordnung zu einem Deponietyp oder zu mehreren Deponietypen auf Grund chemischer Analysen.